Beschluss (EU) 2016/1224 des Rates vom 18. Juli 2016 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die folgende Notifikation vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt alle ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ oder auf „die Gemeinschaft“ im Text des Europa-Mittelmeer-Abkommens und des Protokolls, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ oder „die Union“ gelesen werden.“
Article 3
Der Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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