Beschluss (EU) 2016/1342 des Rates vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Das Abkommen wird ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt , bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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