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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1674 der Kommission vom 15. September 2016 zur Ausnahme des Elektrizitäts- und Gaseinzelhandels in Deutschland von der Anwendung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5779) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32016D1674
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-09-15
In force since
2016-09-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Ausübung folgender Tätigkeiten ermöglichen sollen: a) Stromeinzelhandel mit Kunden, deren Verbrauch durch Leistungsmessung erfasst wird (registrierende Leistungsmessung — RLM), sowie mit Kunden, deren Verbrauch auf der Grundlage eines Standardlastprofils (SLP) abgerechnet wird, mit Ausnahme von SLP-Kunden, die gemäß gesetzlichen Standardlieferbedingungen beliefert werden, und dem Heizstrommarkt, im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland; b) Erdgaseinzelhandel mit Kunden, deren Verbrauch durch Leistungsmessung erfasst wird (registrierende Leistungsmessung — RLM), und mit Kunden, deren Verbrauch auf der Grundlage eines Standardlastprofils (SLP) abgerechnet wird, mit Ausnahme von SLP-Kunden, die gemäß gesetzlichen Standardlieferbedingungen beliefert werden, im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

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