Beschluss (EU) 2016/1743 des Rates vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Kommission vertritt die Union in dem mit Artikel 6 des Abkommens eingesetzten Gemischten Sachverständigenausschuss; sie wird dabei von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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