Beschluss (EU) 2016/1750 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums im Namen der Europäischen Union hinsichtlich seiner Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Festlegung von Straftaten
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs wird bezüglich der Artikel 14, 16, 26, 29 und 30 über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Festlegung von Straftaten hiermit im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die im Namen der Union befugt ist (sind): a) die Urkunde gemäß Artikel 44 Absatz 1 des Protokolls zu hinterlegen; b) die im Anhang dieses Beschlusses wiedergegebene Zuständigkeitserklärung gemäß Artikel 44 Absatz 3 des Protokolls zu hinterlegen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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