Beschluss (EU) 2016/1751 des Rates vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Text
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Article 1
Das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Änderungsprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsprotokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
2 Die Kommission unterrichtet das Fürstentum Andorra und die Mitgliedstaaten über die Notifikationen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in der sich aus dem Änderungsprotokoll ergebenden Fassung.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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