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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/1790 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)

CELEX
32016D1790
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-06-17
In force since
2016-10-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden, wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut von Revision 3 des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die Übermittlung gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Übereinkommens vorzunehmen, um das Verfahren für den Abschluss von Revision 3 des Übereinkommens einzuleiten und die Zustimmung der Europäischen Union, durch die Revision 3 dieses Übereinkommens gebunden zu sein, auszudrücken.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft .

Relations

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