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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/1841 des Rates vom 5. Oktober 2016 über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union

CELEX
32016D1841
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-10-05
In force since
2016-10-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das am 12. Dezember 2015 im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommene Übereinkommen von Paris wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens von Paris liegt diesem Beschluss bei. Die Zuständigkeitserklärung, die diesem Beschluss beigefügt ist, wird ebenfalls im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates benennt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Übereinkommens von Paris die Ratifikationsurkunde zusammen mit der Zuständigkeitserklärung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.

Article 3

1 Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit der Union oder so bald wie möglich danach zu hinterlegen.

2 Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission über ihren Beschluss zur Ratifikation des Übereinkommens von Paris oder gegebenenfalls über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses der notwendigen Verfahren in Kenntnis.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Relations

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