Beschluss (EU) 2016/1877 des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des gemeinsamen Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und der Arbeitsgruppe Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr zu vertreten ist, ist in der Anlage zu diesem Beschluss festgelegt und wird von den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des AETR sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln, vertreten.
2 Die Mitgliedstaaten teilen der Sachverständigengruppe die vorgeschlagenen Änderungen mit.
3 Formale und geringfügige Änderungen des in Absatz 1 genannten Standpunkts können ohne Änderung dieses Standpunkts vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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