Beschluss (EU) 2016/1879 des Rates vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Das Abkommen wird ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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