Beschluss (EU) 2016/1909 des Rates vom 28. Oktober 2016 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2016
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Article 1
Die einzelnen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds, die von den Mitgliedstaaten als dritte Tranche 2016 an die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank zu zahlen sind, sind in der Tabelle im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt. Diese Beiträge können mit Anpassungen im Zusammenhang mit dem Abzug von Mitteln, die im Rahmen der Überbrückungsfazilität gebunden sind, auf der Grundlage eines der Kommission von jedem Mitgliedstaat bei Annahme der dritten Tranche 2015 mitgeteilten Anpassungsplans kombiniert werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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