Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1988 des Rates vom 8. November 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/678/EU zur Ermächtigung der Italienischen Republik, eine von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung weiter anzuwenden
Text
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Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Dieser Beschluss gilt bis zu dem Tag, an dem eine Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Sonderregelungen für Kleinunternehmen in Kraft tritt, oder bis zum 31. Dezember 2019, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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