Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2016/2061 der Kommission vom 23. November 2016 zur Änderung der Entscheidung 90/180/Euratom, EWG, mit der die Niederlande ermächtigt werden, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7441)
Text
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Article 1
In der Entscheidung 90/180/Euratom, EWG wird Artikel 2 Nummer 6 aufgehoben.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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