Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2090 des Rates vom 21. November 2016 zur Änderung der Entscheidung 2009/790/EG zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG wird die Republik Polen ermächtigt, Steuerpflichtigen, deren Jahresumsatz den in Landeswährung ausgedrückten Gegenwert von 40000 EUR zu dem am Beitrittstag geltenden Umrechnungskurs nicht übersteigt, eine Mehrwertsteuerbefreiung zu gewähren.
Article 2
Diese Entscheidung gilt bis zu dem Tag, an dem eine Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Sonderregelungen für Kleinunternehmen in Kraft tritt, oder bis zum 31. Dezember 2018, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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