Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2271 der Kommission vom 15. Dezember 2016 über die Gleichwertigkeit von Börsen für Finanzinstrumente und Warenbörsen in Japan gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für die Zwecke des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die im Anhang aufgeführten, in Japan zugelassenen Börsen für Finanzinstrumente und Warenbörsen als geregelten Märkten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 14 der Richtlinie 2004/39/EG gleichwertig anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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