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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates vom 11. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

CELEX
32016D2369
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-11-11
In force since
2016-11-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt.

2 Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Nach Artikel 27 Absatz 4 des Protokolls wird dieses zwischen der Union und Ecuador vorbehaltlich der Beendigung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren von der Union vorläufig angewendet . Daher werden die Bestimmungen des Übereinkommens — mit Ausnahme von Artikel 2, Artikel 202 Absatz 1 sowie die Artikel 291 und 292 des Übereinkommens — nach dessen Artikel 330 Absatz 3 von der Union vorläufig angewendet, bis die für den Abschluss des Protokolls erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Article 4

Das Protokoll ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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