Durchführungsverordnung (EU) 2016/115 der Kommission vom 28. Januar 2016 zum Widerruf im Hinblick auf einen ausführenden Hersteller der mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU bestätigten Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für die Geltungsdauer der endgültigen Maßnahmen
Text
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Article 1
Die Annahme der Verpflichtung in Bezug auf Changzhou Trina Solar Energy Co. Ltd, Trina Solar (Changzhou) Science & Technology Co. Ltd, Changzhou Youze Technology Co. Ltd, Trina Solar Energy (Shanghai) Co. Ltd und Yancheng Trina Solar Energy Technology Co. Ltd zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen in der Europäischen Union, für die der gemeinsame TARIC-Zusatzcode B791 gilt, wird hiermit widerrufen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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