Durchführungsverordnung (EU) 2016/329 der Kommission vom 8. März 2016 zur Zulassung von 6-Phytase als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Vogelarten, entwöhnte Ferkel, Mastschweine, Sauen und Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Lohmann Animal Nutrition GmbH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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