Verordnung (EU) 2016/403 der Kommission vom 18. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können, sowie zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Mit dieser Verordnung wird eine gemeinsame Liste von Kategorien, Art und Schweregrad der Verstöße gegen die Unionsvorschriften im gewerblichen Straßenverkehr gemäß Anhang I dieser Verordnung erstellt, die ergänzend zu den Anforderungen in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Aberkennung der Zuverlässigkeit von Kraftverkehrsunternehmern führen können.
2 Gemäß dieser Verordnung wird die maximale Häufigkeit der Verstöße, bei deren Überschreiten wiederholte Verstöße als schwerwiegendere Verstöße eingestuft werden, unter Berücksichtigung der Zahl der Fahrer, die vom Verkehrsleiter für die Verkehrstätigkeit eingesetzt werden, nach Anhang II festgelegt.
3 Die Mitgliedstaaten berücksichtigen Informationen über die schwerwiegenden Verstöße nach den Absätzen 1 und 2 bei der Durchführung der nationalen Verwaltungsverfahren zur Beurteilung der Zuverlässigkeit.
Article 2
Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2017.
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