Delegierte Verordnung (EU) 2016/558 der Kommission vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen von Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse über die Planung der Erzeugung
Text
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Article 1
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 209 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2016/559 entsprechend für Genossenschaften und andere Formen von Erzeugerorganisationen, die von Milcherzeugern nach nationalem Recht gegründet wurden und im Sektor Milch und Milcherzeugnisse tätig sind.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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