Verordnung (EU) 2016/1042 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver
Text
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Article 1
Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 erhält folgende Fassung: „Abweichend von Unterabsatz 1 belaufen sich im Jahr 2016 die mengenmäßigen Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis auf 100000 Tonnen Butter und 350000 Tonnen Magermilchpulver. Etwaige im Rahmen eines zum 29. Juni 2016 andauernden Ausschreibungsverfahrens angekaufte Mengen, werden nicht von diesen mengenmäßigen Beschränkungen abgezogen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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