Durchführungsverordnung (EU) 2016/1220 der Kommission vom 26. Juli 2016 zur Zulassung von aus Escherichia coli hergestelltem L-Threonin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
1 Gemäß der Richtlinie 88/485/EWG zugelassenes L-Threonin und die diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen dürfen bis zum 16. Mai 2017 gemäß den vor dem 16. August 2016 geltenden Bestimmungen bis zur Erschöpfung der Bestände in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Einzel- und Mischfuttermittel, die den in Absatz 1 aufgeführten Stoff enthalten, dürfen bis zum 16. August 2017 gemäß den vor dem 16. August 2016 geltenden Bestimmungen bis zur Erschöpfung der Bestände in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
3 Einzel- und Mischfuttermittel, die den in Absatz 1 aufgeführten Stoff enthalten, dürfen bis zum 16. August 2018 gemäß den vor dem 16. August 2016 geltenden Bestimmungen bis zur Erschöpfung der Bestände in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions