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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1615 der Kommission vom 8. September 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/559 hinsichtlich des für Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zulässigen Zeitraums

CELEX
32016R1615
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-09-08
In force since
2016-09-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Unbeschadet des Artikels 152 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i und des Artikels 209 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erhalten anerkannte Erzeugerorganisationen, ihre Vereinigungen sowie anerkannte Branchenverbände im Sektor Milch und Milcherzeugnisse die Genehmigung, a) während eines Zeitraums von sechs Monaten, beginnend am 13. April 2016 bzw. am 13. Oktober 2016, über die Planung der zu erzeugenden Milchmenge freiwillige gemeinsame Vereinbarungen und gemeinsame Beschlüsse zu schließen bzw. zu fassen, deren Gültigkeit spätestens am 12. Oktober 2016 bzw. 12. April 2017 endet; oder b) die Gültigkeit solcher Vereinbarungen oder Beschlüsse, die während des am 13. April 2016 beginnenden Zeitraums geschlossen bzw. gefasst wurden, für einen nicht über den 12. April 2017 hinausgehenden Zeitraum zu verlängern.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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