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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2075 der Kommission vom 25. November 2016 über die Zuweisung zusätzlicher Tage auf See in den ICES-Divisionen VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cádiz an Spanien

CELEX
32016R2075
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-11-25
In force since
2016-11-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Anhang IIB Tabelle I der Verordnung (EU) 2016/72 festgesetzte Höchstanzahl Tage auf See, an denen Spanien einem Schiff unter seiner Flagge, das reguliertes Fanggerät an Bord mitführt oder einsetzt und das keinen Sonderbedingungen unterliegt, den Aufenthalt in den ICES-Divisionen VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cádiz gestatten darf, wird auf 126 Tage pro Jahr angehoben.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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