Beschluss (EU) 2017/760 der Europäischen Zentralbank vom 24. April 2017 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2017 (EZB/2017/11)
Text
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Article 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2017
1 Der nach Anhang I berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2017 beläuft sich auf 424957652 EUR.
2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 391279654 EUR, b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 33677998 EUR. Die Aufteilung des zu zahlenden Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2017 je Kategorie ist in Anhang II dargestellt.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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