Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/11 der Kommission vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko

CELEX
32017D0011
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-01-05
In force since
2016-10-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Änderungen von Kapitel X Nummern 1 und 4 des Anhangs des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, die von dem mit Artikel 10 des genannten Abkommens eingesetzten Ausschuss angenommen und in Anhang 8 des Protokolls im Anhang dieses Beschlusses festgehalten wurden, werden im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 20. Oktober 2016.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions