Beschluss (EU) 2017/11 der Kommission vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Text
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Article 1
Die Änderungen von Kapitel X Nummern 1 und 4 des Anhangs des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, die von dem mit Artikel 10 des genannten Abkommens eingesetzten Ausschuss angenommen und in Anhang 8 des Protokolls im Anhang dieses Beschlusses festgehalten wurden, werden im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 20. Oktober 2016.
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