Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/1361 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2017/15)

CELEX
32017D0015
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-05-18
In force since
2017-07-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung

In Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2015/5 (EZB/2014/45) wird folgende Nummer 11 eingefügt: „(11) Das Unternehmen, durch das die Asset-Backed Securities originiert oder etabliert wurden, ist ein Unternehmen in privatem oder öffentlichem Eigentum, a) dessen Hauptgeschäftszweck in der schrittweisen Veräußerung seiner Vermögenswerte und Einstellung seines Geschäftsbetriebs besteht oder b) das eine Vermögensverwaltungs- oder Veräußerungsgesellschaft ist, die zur Förderung der Restrukturierung und/oder Abwicklung im Finanzsektor eingerichtet wurde, einschließlich für die Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaften, die aus einer Abwicklungsmaßnahme in Anwendung eines Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 42 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hervorgehen.

Article 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 21. Juli 2017 in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions