Beschluss (EU) 2017/47 des Rates vom 8. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Abkommens — genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen wird, mit Ausnahme von Artikel 5, gemäß seinem Artikel 19 Absatz 4 ab dem Tag nach seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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