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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/75 des Rates vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

CELEX
32017D0075
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-11-21
In force since
2016-11-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird vorbehaltlich des Abschlusses jenes Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.

Article 3

Das Protokoll wird im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 des Protokolls ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewandt.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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