Beschluss (EU) 2017/85 des Rates vom 16. Januar 2017 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an Programmen der Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an Programmen der Union wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die Notifizierung nach Artikel 10 des Protokolls vor .
Article 3
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an jedem einzelnen Programm der Union, insbesondere den zu leistenden finanziellen Beitrag, festzulegen. Die Kommission hält die zuständige Arbeitsgruppe des Rates auf dem Laufenden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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