Durchführungsbeschluss (EU) 2017/132 der Kommission vom 24. Januar 2017 zur Anwendbarkeit von Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf Verträge zur Bereitstellung von Flughafeninfrastruktur für den Frachtverkehr in Österreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 260) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Bereitstellung von Flughafeninfrastruktur für den Frachtverkehr in Österreich ermöglichen sollen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
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