Beschluss (EU) 2017/192 des Rates vom 8. November 2016 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Kroatien als Vertragspartei infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Kroatien als Vertragspartei infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates benennt die Person, die befugt ist, die Notifikation nach Artikel 6 des Protokolls im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten vorzunehmen, um der Zustimmung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu der vertraglichen Bindung durch das Protokoll Ausdruck zu verleihen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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