Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (Euratom) 2017/251 der Kommission vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika

CELEX
32017D0251
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-06-02
In force since
2017-03-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Übereinkommen“) wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist dem Beschluss des Rates über den Abschluss des Weiterführungsübereinkommens beigefügt.

Article 2

Das für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, alle erforderlichen Schritte im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu unternehmen, um die Zustimmung der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bindung durch dieses Übereinkommen zum Ausdruck zu bringen und insbesondere die Notifikationsurkunde gemäß Artikel 18 des Übereinkommens zu hinterlegen.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions