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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2017/288 des Rates vom 17. Februar 2017 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe

CELEX
32017D0288
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-02-17
In force since
2017-02-19
End of validity
2027-02-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Artikel 2 gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter, zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung, wenn die Ausrüstung lediglich für den zivilen Gebrauch im Rahmen von Bergbau- oder Infrastrukturprojekten bestimmt ist, vorbehaltlich der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des ausführenden Mitgliedstaats.“

Article 10

1 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

2 Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Februar 2018.

3 Die in Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden in Bezug auf die in Anhang II aufgeführten Personen bis zum 20. Februar 2018 ausgesetzt.

4 Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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