Durchführungsbeschluss (EU) 2017/319 des Rates vom 21. Februar 2017 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/677/EU zur Ermächtigung Luxemburgs, eine von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung einzuführen
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG wird Luxemburg ermächtigt, Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von höchstens 30000 EUR von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 oder bis zu dem Tag, an dem eine Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Sonderregelungen für Kleinunternehmen in Kraft tritt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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