Durchführungsbeschluss (EU) 2017/320 des Rates vom 21. Februar 2017 zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bezug auf den Flughafen Basel-Mülhausen abzuschließen, das von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Bestimmungen enthält
Text
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Article 1
Frankreich wird hiermit ermächtigt, ein Abkommen mit der Schweiz in Bezug auf den Flughafen Basel-Mülhausen abzuschließen, das abweichend von der Richtlinie 2006/112/EG bestimmt, dass der gemäß Artikel 8 des französisch-schweizerischen Staatsvertrags vom 4. Juli 1949 über den Bau und den Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim eingerichtete schweizerische Zollsektor im Flughafen nicht als Teil des Gebiets eines Mitgliedstaats im Sinne von Artikel 5 jener Richtlinie gilt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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