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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/369 des Rates vom 27. Februar 2017 über Kontrollmaßnahmen für Methyl 2-[[1-(cyclohecylmethyl)-1H-indol-3-carbonyl]amino]-3,3-dimethylbutanoat (MDMB-CHMICA)

CELEX
32017D0369
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-02-27
In force since
2017-03-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die neue psychoaktive Substanz Methyl 2-[[1-(cyclohecylmethyl)-1H-indol-3-carbonyl]amino]-3,3-dimethylbutanoat (MDMB-CHMICA) wird unionsweit Kontrollmaßnahmen unterworfen.

Article 2

Die Mitgliedstaaten ergreifen nach Maßgabe ihrer nationalen Rechtsvorschriften so bald wie möglich, jedoch spätestens bis zum 4. März 2018, die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die in Artikel 1 genannte neue psychoaktive Substanz den Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen, die in den Rechtsvorschriften vorgesehen sind, mit denen sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe nachkommen.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.

Relations

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