Beschluss (EU) 2017/471 des Rates vom 28. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am 18. März 2017 in Kraft.
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