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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/674 des Rates vom 3. April 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist

CELEX
32017D0674
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-04-03
In force since
2017-04-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht darin, dass die Union die Annahme der Änderungen von Anhang III des Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel im Hinblick auf die Aufnahme von Carbofuran, Carbosulfan, Chrysotilasbest, kurzkettigen Chlorparaffine, allen Tributylzinnverbindungen, Trichlorfon, Fenthion (ULV-Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 640 g/l oder mehr) sowie flüssigen Formulierungen (emulgierbares Konzentrat und lösliches Konzentrat), die Paraquatdichlorid in einer Konzentration von 276 g/l oder mehr enthalten, was einer Konzentration von Paraquationen von 200 g/l oder mehr entspricht, unterstützt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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