Beschluss (GASP) 2017/689 des Rates vom 11. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Text
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Article 1
„(2 Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Article 2
Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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