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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/758 des Rates vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32017D0758
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-04-25
In force since
2017-04-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (im Folgenden „CoP“) des Stockholmer Übereinkommens zu vertreten ist, ist es, entsprechend den einschlägigen Empfehlungen des Überprüfungsausschusses für persistente organische Schadstoffe Folgendes zu unterstützen: die Aufnahme von Decabromdiphenylether (BDE-209) in kommerziellem Decabromdiphenylether (c-DecaBDE) in Anlage A des Übereinkommens mit „spezifischen Ausnahmeregelungen“ für die Herstellung und Verwendung von DecaBDE in Ersatzteilen für die Automobilindustrie. Die Union befürwortet diese Aufnahme mit zusätzlichen „spezifischen Ausnahmeregelungen“ für Luftfahrzeuge und für Ersatzteile für Luftfahrzeuge im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/227 sowie für Ersatzteile für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Maschinen, wenn andere Vertragsparteien oder direkt involvierte Interessenträger ihre Notwendigkeit nachweisen können; die Aufnahme kurzkettiger chlorierter Paraffine (SCCP) in Anlage A des Übereinkommens; die Aufnahme von Hexachlorbutadien (HCBD) in Anlage C des Übereinkommens; die Streichung der folgenden „akzeptablen Zwecke“ aus dem Eintrag für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate in Anlage B des Übereinkommens: Foto-Bildbearbeitung, Hydraulikflüssigkeiten für die Luft- und Raumfahrt, bestimmte Medizinprodukte (z. B. Ethylen-Tetrafluorethylen-Copolymer-(ETFE)-Beschichtungen und Produktion von strahlenundurchlässigem ETFE, Medizinprodukte für die In-vitro-Diagnostik und CCD-Farbfilter), Feuerlöschschaum, Insektenköder zur Bekämpfung von Blattschneiderameisen der Gattungen Atta spp. und Acromyrmex spp.

2 Dieser Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der achten Tagung der CoP eintreten, nach einer Koordinierung vor Ort präzisiert werden.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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