Beschluss (EU) 2017/768 des Rates vom 18. Juli 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird gemäß Artikel 8 Absatz 3 ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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