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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/769 des Rates vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen

CELEX
32017D0769
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-04-25
In force since
2017-05-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Mitgliedstaaten werden für die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallenden Teile ermächtigt, im Interesse der Union das Protokoll von 2010 mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und unter den in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen zu ratifizieren bzw. ihm beizutreten.

Article 2

1 Die Mitgliedstaaten bemühen sich, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihre Urkunden über die Ratifizierung des Protokolls von 2010 bzw. über den Beitritt zu diesem Protokoll innerhalb eines angemessenen Zeitraums und möglichst bis zum 6. Mai 2021 zu hinterlegen.

2 Die Mitgliedstaaten unterrichten einander sowie den Rat und die Kommission in geeigneter Weise, wenn das System zur Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladungen seinen Betrieb aufnimmt.

3 Die Mitgliedstaaten bemühen sich, sich über bewährte Vorgehensweisen, insbesondere über das System für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung im Rahmen des Protokolls von 2010 auszutauschen.

Article 3

Wenn die Mitgliedstaaten das Protokoll von 2010 ratifizieren oder ihm beitreten, unterrichten sie den Generalsekretär der IMO schriftlich davon, dass sie das Protokoll von 2010 im Einklang mit diesem Beschluss und dem Beschluss (EU) 2017/770 des Rates ratifiziert haben bzw. ihm beigetreten sind.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 5

Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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