Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. August 2017 über die Veröffentlichung des Einzigen Dokuments gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Fundstelle der Produktspezifikation für einen Namen im Weinsektor im Amtsblatt der Europäischen Union (Ribeiras do Morrazo (g.g.A.))
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Das gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erstellte Einzige Dokument und die Fundstelle der Produktspezifikation für das Erzeugnis mit dem Namen „Ribeiras do Morrazo“ (g.g.A.) sind im Anhang dieses Beschlusses enthalten. Im Einklang mit Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union Einspruch gegen den Schutz des in Unterabsatz 1 angeführten Namens eingelegt werden.
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