Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7. August 2017 über die Veröffentlichung des Einzigen Dokuments gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Fundstelle der Produktspezifikation für einen Namens im Weinsektor im Amtsblatt der Europäischen Union (La Clape (g.U.))
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Das gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erstellte Einzige Dokument und die Fundstelle der Veröffentlichung der Produktspezifikation des Namens „La Clape“ (g.U.) sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt. Gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 kann innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union gegen den in Unterabsatz 1 des vorliegenden Artikels vorgesehenen Schutz des Namens Einspruch eingelegt werden.
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