Durchführungsbeschluss (EU) 2017/926 der Kommission vom 29. Mai 2017 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2016 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 3583)
Text
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Article 1
Mit Ausnahme der in Artikel 2 genannten Zahlstellen werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2016 und in Bezug auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020 finanzierten Ausgaben mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die im Rahmen der jeweiligen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum gemäß dem vorliegenden Beschluss von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge sind in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im Haushaltsjahr 2016 in Bezug auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020 vom ELER finanzierten Ausgaben werden nicht von diesem Beschluss abgedeckt und sind Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses.
Article 3
Die den Mitgliedstaaten in Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 anzulastenden Beträge sind in Anhang III dieses Beschlusses ausgewiesen.
Article 4
Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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