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Durchführungsbeschluss (EU) 2017/947 des Rates vom 18. Mai 2017 über den automatisierten Austausch von Fahrzeugregisterdaten in Finnland, Slowenien, Rumänien, Polen, Schweden, Litauen, Bulgarien, der Slowakei und Ungarn und zur Ersetzung der Beschlüsse 2010/559/EU, 2011/387/EU, 2011/547/EU, 2012/236/EU, 2012/664/EU, 2012/713/EU, 2013/230/EU, 2013/692/EU und 2014/264/EU

CELEX
32017D0947
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-05-18
In force since
2017-06-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für die Zwecke des automatisierten Abrufs von Fahrzeugregisterdaten werden Finnland, Slowenien, Rumänien, Polen, Schweden, Litauen, Bulgarien, die Slowakei und Ungarn berechtigt, weiterhin personenbezogene Daten gemäß Artikel 12 des Beschlusses 2008/615/JI zu empfangen und zu übermitteln.

Article 2

1 Die Beschlüsse 2010/559/EU, 2011/387/EU, 2011/547/EU, 2012/236/EU, 2012/664/EU, 2012/713/EU, 2013/230/EU, 2013/692/EU und 2014/264/EU werden mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses unwirksam; die Gültigkeit des automatisierten Datenaustauschs, den die Mitgliedstaaten gemäß dieser Beschlüsse vorgenommen haben, bleibt hiervon unberührt.

2 Die Mitgliedstaaten, die personenbezogene Daten gemäß den in Absatz 1 genannten Beschlüsse erhalten haben, sind weiterhin berechtigt, diese Daten auf nationaler Ebene oder zwischen Mitgliedstaaten für die in Artikel 26 des Beschlusses 2008/615/JI festgelegten Zwecke weiterzuverarbeiten.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.

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