Beschluss (EU) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
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Article 1
1 Die Verantwortung für die operative Planung und Durchführung militärischer Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse auf der militärisch-strategischen Ebene wird dem Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (Military Planning and Conduct Capability — MPCC) übertragen.
2 Militärische Missionen ohne Exekutivbefugnisse werden auf der operativen Ebene im Einsatzgebiet von einem Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte geführt, der auf Befehl des Direktors des MPCC handelt, der seine Aufgaben als Befehlshaber der Mission wahrnimmt.
3 Der Direktor des MPCC handelt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Befehlshaber von militärischen Missionen ohne Exekutivbefugnisse gemäß Artikel 38 des Vertrags unter der politischen Aufsicht und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees.
Article 2
1 In Übereinstimmung mit vereinbarten Befehls- und Führungsgrundsätzen der EU und gemäß des überarbeiteten Mandates des EUMS unterstützt der MPCC den Direktor des MPCC bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Befehlshaber der Missionen als statische Befehls- und Führungsstruktur außerhalb des Einsatzgebiets auf militärisch-strategischer Ebene, die für die operative Planung und Durchführung militärischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse, einschließlich Aufwuchs, Verlegung, Unterhaltung sowie Rückführung von Einsatzkräften der Union, verantwortlich ist.
2 Wird eine Mission eingerichtet, so wird der Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte im Einsatzgebiet von einem Hauptquartier der Missionseinsatzkräfte unterstützt.
Article 3
Der Direktor des MPCC übernimmt bei der Wahrnehmung der Funktion des Befehlshabers der Missionen die Zuständigkeiten des Befehlshabers der Operation gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/528.
Article 4
„(1 Der Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (Military Planning and Conduct Capability — MPCC) ist Befehlshaber der Mission EUTM Somalia.
2 Brigadegeneral Maurizio Morena wird zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Mission EUTM Somalia ernannt.“
„(1 Der MPCC ist die statische Befehls- und Führungsstruktur auf militärisch-strategischer Ebene außerhalb des Einsatzgebiets, die für die operative Planung und Durchführung der Mission EUTM Somalia verantwortlich ist.
2 Das Hauptquartier der Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia befindet sich in Mogadischu und arbeitet unter der Führung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte. Es verfügt über ein Verbindungsbüro in Nairobi.
3 Der MPCC umfasst bis zum Erreichen seiner vollen Einsatzfähigkeit eine in Brüssel angesiedelte Unterstützungsstelle des Hauptquartiers der Missionseinsatzkräfte.“
„(2 Der Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte erhält unbeschadet der Befehlskette vom EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika mit den relevanten Delegationen der Union in der Region koordinierte lokale politische Handlungsempfehlungen.“
Article 5
„(1 Der Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (Military Planning and Conduct Capability — MPCC) ist Befehlshaber der Mission EUTM Mali.
2 Brigadegeneral Peter Devogelaere wird zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Mission EUTM Mali ernannt.“
„(1 Der MPCC ist die statische Befehls- und Führungsstruktur auf militärisch-strategischer Ebene außerhalb des Einsatzgebiets, die für die operative Planung und Durchführung der Mission EUTM Mali verantwortlich ist.
2 Das Hauptquartier der Mission EUTM Mali befindet sich in Mali und arbeitet unter der Führung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte.
3 Der MPCC umfasst bis zum Erreichen seiner vollen Einsatzfähigkeit eine in Brüssel angesiedelte Unterstützungsstelle des Hauptquartiers der Missionseinsatzkräfte.“
„(2 Unbeschadet der Befehlskette erhält der Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte vom Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Sahelzone mit dem Leiter der Delegation der Union in Bamako koordinierte lokale politische Handlungsempfehlungen.“
Article 6
„(1 Der Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstab (Military Planning and Conduct Capability — MPCC) ist Befehlshaber der Mission EUTM RCA.
2 Brigadegeneral Herman Ruys wird zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Mission EUTM RCA ernannt.“
„(1 Der MPCC ist die statische Befehls- und Führungsstruktur auf militärisch-strategischer Ebene außerhalb des Einsatzgebiets, die für die operative Planung und Durchführung der Mission EUTM RCA verantwortlich ist.
2 Das Hauptquartier der Mission EUTM RCA befindet sich in Bangui und arbeitet unter der Führung des Befehlshabers der Missionseinsatzkräfte.
3 Der MPCC umfasst bis zum Erreichen seiner vollen Einsatzfähigkeit eine in Brüssel angesiedelte Unterstützungsstelle des Hauptquartiers der Missionseinsatzkräfte.“
„(2 Unbeschadet der Befehlskette erhält der Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte vom Leiter der Delegation der Union in der Zentralafrikanischen Republik lokale politische Handlungsempfehlungen.“
Article 7
Die Beschlüsse (GASP) 2016/396 , (GASP) 2016/2352 und (GASP) 2017/112 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees werden aufgehoben.
Article 8
Der Rat überprüft auf der Grundlage eines Berichts des Hohen Vertreters die Einrichtung des MPCC und der gemeinsamen Unterstützungskoordinierungszelle ein Jahr, nachdem diese die vollständige Einsatzfähigkeit erlangt haben, in jedem Fall aber bis Ende 2018.
Article 9
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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