Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1226 des Rates vom 30. Juni 2017 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/544 zur Genehmigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Griechenland (2015/1411)
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Article 2
1 Griechenland setzt die Haushaltskonsolidierung durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität bei gleichzeitiger Minimierung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen fort. Die griechische Regierung verpflichtet sich dazu, mittelfristig tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen und beträchtliche nachhaltige Primärüberschüsse zu erzielen, die einen stetigen Rückgang der Schuldenquote bewirken. Griechenland schlägt dementsprechend einen haushaltspolitischen Pfad ein, der auf Primärüberschussvorgaben von 1,75 % des BIP 2017 und 3,5 % des BIP mittelfristig ab 2018 beruht. Die griechische Regierung verpflichtet sich dazu, bis 2018 weitere strukturelle Maßnahmen mit einem Ertrag von 0,3 % des BIP zu ergreifen, um den Pfad in Richtung auf den angestrebten Primärüberschuss zu sichern. Die Maßnahmen zur Einhaltung der Primärüberschussvorgaben, wie im Rahmen der zweiten Überprüfung vereinbart, umfassen: die Straffung von Sozialleistungen und die Abschaffung von Steueraufwendungen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der Überprüfung des Sozialschutzsystems durch die Weltbank; die Rationalisierung der Gesundheitsausgaben durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des geschlossenen Budgets und die Senkung von Obergrenzen für Rückforderungen (Clawback-Obergrenzen); die Einführung einer Steuer auf kurzfristig vermietete Touristenunterkünfte; und die Rationalisierung bestimmter Leistungsanreize und Vergütungen im öffentlichen Sektor.
2 Um die Neuausrichtung des Haushalts auf wachstumsfreundlichere und verteilungspolitisch gerechtere Maßnahmen zu fördern und gleichzeitig die Einhaltung der mittelfristigen Haushaltsziele zu gewährleisten, ergreifen die griechischen Behörden folgende gesetzliche Maßnahmen: i) Verabschiedung einer mittelfristigen Haushaltsstrategie für die Jahre 2018-2021 im Einklang mit den vereinbarten mittelfristigen Zielen, die ohne wachstumsschädliche Maßnahmen zu erreichen sind. ii) Einführung einer Pensionsreform, die im Zeitraum 2019-2022 Nettoeinsparungen von 1 % des BIP bewirkt, und einer Einkommensteuerreform, die 2020, 2021 und 2022 zu Nettoeinsparungen von 1 % des BIP führt. iii) Verabschiedung eines wachstumsfördernden Steuerpakets, das auf Nettobasis Erträge bringt, die der Einkommensteuerreform entsprechen und Folgendes umfasst: i) eine Senkung der Einkommensteuersätze und des Solidaritätszuschlags mit einer mittelfristigen Haushaltsauswirkung von 0,8 % des BIP; ii) eine Senkung der Körperschaftsteuer mit einer mittelfristigen Haushaltsauswirkung von 0,1 % des BIP; und iii) eine Senkung der Immobiliensteuer (ENFIA) mit einer Auswirkung von 0,1 % des BIP. iv) Verabschiedung eines zielgerichteten Ausgabenpakets, das auf Nettobasis Erträge bringt, die der Pensionsreform entsprechen und Folgendes umfasst: i) eine Ausgabensteigerung bei zielgerichteten Sozialleistungen (Wohngeld, Leistungen für Kinder, Schulessen, frühkindliche Bildung und Betreuung, vorschulische Bildung, bedarfsabhängige Senkung der Selbstbehalte bei Gesundheitsleistungen) um 0,7 % des BIP; ii) qualitativ hochwertige öffentliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 0,15 % des BIP; und iii) aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Höhe von 0,15 % des BIP. v) Umsetzung der einkommensteuerbezogenen Maßnahmen im Jahr 2019, falls eine zukunftsgerichtete Bewertung im Rahmen der letzten Programmüberprüfung ergibt, dass eine vorgezogene Umsetzung erforderlich ist, um die vereinbarte Primärüberschussvorgabe von 3,5 % des BIP im Jahr 2019 einzuhalten, die ohne wachstumsschädliche Maßnahmen zu erreichen ist. vi) Das expansive Paket ist ab 2019 umzusetzen, geknüpft an eine Bewertung und eine Einigung in der letzten Programmüberprüfung nach einem transparenten Verfahren; dabei entspricht der umzusetzende Betrag dem von den Institutionen für Griechenland projizierten Überschuss im Verhältnis zu den vereinbarten mittelfristigen Zielen, um deren Einhaltung zu gewährleisten.
3 Die griechischen Behörden schaffen alle erforderlichen Rahmenbedingungen für die vollständige Realisierung der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen und ihrer Funktionsfähigkeit. Sie ergreifen weitere Maßnahmen für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften, darunter Rechtsvorschriften zur Förderung und Erleichterung elektronischer Zahlungen. Maßnahmen zur Unterstützung des Kampfs gegen Steuerumgehung zielen unter anderem darauf ab, das Modell der Zusammenarbeit zwischen der Justiz und den Steuerbehörden zu verbessern.
4 Die griechischen Behörden ergreifen Maßnahmen, um das Haushaltsverfahren und das öffentliche Finanzmanagement weiter zu stärken. Sie gewährleisten, dass die nationalen Vorschriften uneingeschränkt mit dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) vereinbar sind. Des Weiteren legen die griechischen Behörden einen mittelfristigen Aktionsplan vor, um zu gewährleisten, dass die Zahlungen der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen. Sie verbessern den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, indem sie unter anderem die zentrale Vergabe vorantreiben.
5 Die griechischen Behörden setzen die neuen Rechtsvorschriften der umfassenden Pensionsreform von 2016 vollumfänglich um. Um die öffentlichen Gesundheitsausgaben zu rationalisieren, ergreifen die griechischen Behörden strukturelle Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der Effizienzsteigerung, einschließlich eines geschlossenen Budgets (Obergrenze für Rückforderungen), um Positionen abzudecken, die zuvor nicht unter die Rückforderungsvereinbarung fielen. Sie veröffentlichen einen aktualisierten Preisanzeiger, um die Preise für pharmazeutische Erzeugnisse zu senken, aktualisieren und veröffentlichen regelmäßig Positiv- und Negativ-Listen und verabschieden weitere Maßnahmen zur besseren Marktdurchdringung von Generika.
6 Die griechischen Behörden gewährleisten die reibungslose Einführung und Umsetzung des neuen Grundsicherungssystems. Auf der Grundlage der einschlägigen Empfehlungen aus der Überprüfung des Sozialschutzsystems durch die Weltbank nehmen sie eine tief greifende Reform der Sozialhilfe vor. Diese Reform muss darauf abzielen, das System zu straffen und besser auf die Bedürftigsten auszurichten, auch durch die Umleitung von Ressourcen hin zur Finanzierung der landesweiten Einführung des neuen Grundsicherungssystems.
7 Um die Finanzstabilität zu gewährleisten, veröffentlichen die griechischen Behörden einen Fahrplan für die Lockerung der Kapitalkontrollen und vermeiden dabei unangemessene Verzögerungen unter Wahrung der Finanzstabilität. Sie bewerten und beseitigen Hindernisse im Sekundärmarkt für notleidende Kredite, die im Bericht über die Bewertung der Umsetzung des Gesetzes 4354/2015 dargelegt sind, um das Genehmigungsverfahren für Verwalter notleidender Kredite zu straffen. Die griechischen Behörden schaffen ein außergerichtliches System für die Abwicklung notleidender Kredite und gewährleisten seine reibungslose Umsetzung. Das System gewährleistet sowohl großen als auch kleinen Schuldnern mit einem Schuldenstand über einer Mindestschwelle Zugang zu dem Umschuldungsmechanismus, und alle Schuldenelemente, einschließlich privater und öffentlicher Schulden mit Ausnahme von Sozialabgaben und einbehaltenen Steuern, unterliegen dem Umschuldungsmechanismus. Zudem modernisieren die griechischen Behörden das Unternehmensinsolvenzrecht und gewährleisten seine wirksame Umsetzung mit besonderem Schwerpunkt auf der Rolle von Insolvenzverwaltern. Die griechischen Behörden überprüfen die Zivilprozessordnung zur Anpassung an bewährte Verfahren der Union.
8 Um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zu fördern, widmen sich die griechischen Behörden weiterhin der Erarbeitung und Durchführung breit gefächerter Reformen in Produktmärkten. Diese Reformen zielen darauf ab, bewährte Verfahren der Union zu erreichen. Die Reformen umfassen: die weitere Umsetzung der Empfehlungen aus dem OECD-Instrumentarium zur Beseitigung von Wettbewerbshürden in zahlreichen Branchen; Reformen zur Liberalisierung von Investitionslizenzen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei Unternehmensgründungen; weitere Schritte zur Liberalisierung der reglementierten Berufe; Reformen zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für die Flächennutzung, einschließlich Raumplanung und Katasterwesen; und Maßnahmen für eine bessere Funktionsweise des Wasser- und des Transportwesens.
9 Im Bereich der Arbeitsmärkte verabschiedet Griechenland Rechtsvorschriften, mit denen klargemacht wird, dass die Reformen der Tarifverhandlungen von 2011 bis zum Programmende verlängert werden. Die griechischen Behörden ersetzen den derzeitigen Verwaltungsrahmen für Massenentlassungen mit einem Meldeverfahren von höchstens drei Monaten, das keine vorherige Genehmigung vorsieht, und ändern die Gesetzgebung über Arbeitskampfmaßnahmen. Zudem ergreifen die griechischen Behörden weitere Maßnahmen im Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, sie verbessern die berufliche Aus- und Weiterbildung, und sie setzen den Drei-Jahres-Aktionsplan im Bildungsbereich um.
10 Die griechischen Behörden fahren mit der Durchführung weitreichender Reformen in den Energiemärkten fort, um sie an die Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union anzupassen, sie moderner und wettbewerbsfähiger zu machen, Monopolsituationen und Ineffizienzen zu verringern, Innovation zu fördern, eine breitere Nutzung von erneuerbaren Energien und Gas zu fördern und sicherzustellen, dass die Verbraucher in den Genuss der Vorteile all dieser Veränderungen kommen. Um den Marktanteil des etablierten Versorgers im Elektrizitätsmarkt auf das vereinbarte Ziel zu bringen, führen die griechischen Behörden weitere Stromauktionen durch und schlagen im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen der Kommission, die durch den Gerichtshof bestätigt wurden , bedingungslose strukturelle Maßnahmen zur Veräußerung eines Teils der Produktionskapazitäten des etablierten Versorgers vor. Darüber hinaus führen die griechischen Behörden das Verfahren zur vollständigen eigentumsrechtlichen Entflechtung des Versorgungsnetzbetreibers und des etablierten Versorgers fort, setzen die Reform der Anreize für erneuerbare Energien weiter um und gewährleisten die rasche Durchführung weiterer Marktreformen. Im Gasmarkt soll die laufende Umsetzung der vorhanden Reformen unter anderem dazu führen, allen Verbrauchern planmäßig ab 2018 einen uneingeschränkten Anbieterwechsel zu ermöglichen. Die griechischen Behörden ergreifen weitere Maßnahmen zur Beseitigung der verbleibenden Hürden für einen echten Wettbewerb in den Groß- und Einzelhandelsmärkten für Gas sowie zur Förderung von Verbundnetzen und der Diversifizierung der Versorgungsquellen.
11 Die griechischen Behörden setzen das ehrgeizige Privatisierungsprogramm und Maßnahmen zur Investitionsförderung weiter um. Sie verpflichten sich zur Erleichterung des Privatisierungsprozesses und zum Abschluss aller erforderlichen staatlichen Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Durchführung von Ausschreibungen erforderlich sind. Die griechischen Behörden gewährleisten in diesem Zusammenhang den Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen, die vierteljährlich zwischen dem Hellenic Republic Asset Development Fund („HRADF“), den Institutionen und der Regierung vereinbart werden. Die Liste der noch ausstehenden staatlichen Maßnahmen wurde vom Direktorium des HRADF genehmigt. Nach Einrichtung der Hellenic Corporation of Assets and Participations (HCAP), in deren Besitz sich wertvolle griechische Vermögenswerte zu befinden haben, tragen die griechischen Behörden dafür Sorge, dass die Geschäftsleitung und die internen Regeln der HCAP internationalen Standards und bewährten Verfahren entsprechen, darunter den OECD-Leitlinien für die Steuerung staatseigener Unternehmen. Übergeordnetes Ziel der HCAP ist es, bedeutende griechische Vermögenswerte zu verwalten, deren Wert zu schützen, zu schaffen und letztlich zu maximieren und durch Privatisierungen und auf andere Weise zu monetarisieren.
12 Die Schaffung eines modernen Staatswesens und einer modernen öffentlichen Verwaltung gehört nach wie vor zu den höchsten Prioritäten des Programms. Die griechischen Behörden legen besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der bereits im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen, um die Effizienz des öffentlichen Sektors bei der Bereitstellung wesentlicher öffentlicher Güter und Dienstleistungen zu steigern; besondere Bedeutung kommt dabei der Einstellung und Entpolitisierung von Führungskräften, Leistungsbewertungen und Mobilität zu. Ferner werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit des Justizsystems, auch durch die Möglichkeit der Durchführung elektronischer Auktionen, und zur Verstärkung der Korruptionsbekämpfung ergriffen. Die institutionelle und operative Unabhängigkeit wichtiger Institutionen wie der Steuerverwaltung und des statistischen Amts (ELSTAT) ist durch die weitere Umsetzung bereits verabschiedeter Reformen zu stärken.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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