Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1239 der Kommission vom 6. Juli 2017 über die Anerkennung Äthiopiens gemäß der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Ausbildungs- und Zeugniserteilungssysteme für Seeleute (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4555) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Äthiopien wird hinsichtlich der Ausbildungs- und Zeugniserteilungssysteme für Seeleute für die Zwecke des Artikels 19 der Richtlinie 2008/106/EG anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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